Divinus perfectionis magister (deutsch) Sacrae disciplinae leges (deutsch)

Canon: Text:
Bei der Suche nach mehreren Wörtern oder Wortteilen:
Datenbank powered by Gossamer Threads Inc.
 

 

Textstände der Gesetzestexte Authentische Interpretationen zum CIC (nur lateinisch verfügbar) Weiterführende Links Impressum Datenschutzerklärung

 

Codex Iuris Canonici / 1983 deutsch
CIC/1983 deutsch online: Suchergebnis

Ihre Suche ergab 3 Treffer.

Canon:  1108
Paragraph:  1
Nummer:  
Text:  Nur jene Ehen sind gültig, die geschlossen werden unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen, jedoch nach den Regeln der folgenden Canones und unbeschadet der in den cann. 144, 1112, § 1, 1116 und 1127, §§ 1-2 genannten Ausnahmen.

Canon:  1108
Paragraph:  2
Nummer:  
Text:  Als der einer Eheschließung Assistierende wird nur verstanden, wer in persönlicher Anwesenheit die Kundgabe des Ehekonsenses der Eheschließenden erfragt und im Namen der Kirche entgegennimmt.

Canon:  1108
Paragraph:  3
Nummer:  
Text:  Nur ein Priester assistiert gültig einer Ehe zwischen orientalischen Partnern oder zwischen einem lateinischen und einem orientalischen Partner, sei er katholisch oder nichtkatholisch.

Datenbank powered by Gossamer Threads Inc.

Impressum und Datenschutzerklärung